Villa Struwwelpeter - Die Preise und Buchungsinformationen

Die Preise und Buchungsinformationen 2012

Ab 01.01.2012 gelten neue Preise und AGB´s

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Vermietung

Bitte benutzen Sie unser Anfrageformular

Unser Angebot für Sie enthält folgende Bestandteile: Hausmiete pro Tag, Pauschale pro Person und Nacht, Endreinigung incl. Wäschepauschale, Kaution und sonstigen Nebenkosten (z.B. Haustiere auf Anfrage, Müllsäcke, Waschmaschinennutzung oder Sonderwünschen).
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an, ob wir Sie bereits als Gast in unserem Haus (Zeitraum) begrüßen durften und ob Kinder (mit Altersangabe) in Ihrer Begleitung sind.
Fragen Sie auch nach Sonderpreisen für Kurzentschlossene oder Langzeitmieter.

Anreise.- und Abreisezeit nach Vereinbarung

Auszug aus den AGB´s
Den Mietvertrag mit AGB´s und die Hausordnung erhalten Sie bei Buchung

Zahlungen:

Die angegebenen Zahlungen haben in festen Abständen zu erfolgen: 30% Anzahlung zuzüglich der Kaution bis spätestens 14 Tage (2 Wochen) nach Buchungsbestätigung, sie entspricht dem Rechnungsdatum, der Restbetrag spätestens 28 Tage (4 Wochen) vor Buchungsbeginn. Sollte der Zeitbereich zwischen Buchung und Anreise weniger als 4 Wochen betragen, ist die Gesamtsumme umgehend fällig.
Zahlungspflicht für den Mieter besteht spätestens am Anreisetag.
Zu zahlen ist im Voraus. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Leistungen und Pflichten

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in ordentlicher
Beschaffenheit zur Verfügung zu stellen. Dem Gast ist bewusst, dass es sich um eine einfache Ausstattung des Hauses handelt und es sich nicht um einen Neubau handelt. Der Mieter hat keinen Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten.
Die Verfügbarkeit der Villa kann ausdrücklich nicht garantiert werden, insbesondere, wenn der Vermieter wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht dazu in der Lage ist. Die Entscheidung darüber trifft ausschließlich der Vermieter. Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter können aus keinem Grund geltend gemacht werden. Der Mieter bekommt in diesem Fall, den vollen Mietpreis erstattet. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Ferienhaus baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Der Vermieter ist berechtigt, weitere Dienstleistungen kostenpflichtig anzubieten.

Es gilt die Hausordnung

Mit Einzug in das Haus und Unterschrift der Buchungsbestätigung erkennt der Mieter / Buchunsverantwortliche die Hausordnung an und ist dafür persönlich verantwortlich und haftbar. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Auszug aus der Hausordnung:

• Das Haus ist ein Nichtraucherhaus.
• Der Müll ist zu trennen. Der Müll ist an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
• Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Dies gilt auch für Haustiere Ihrer eventuellen Gäste. Das Geschäft der Tiere ist außerhalb des Grundstücks zu erledigen und entsprechend zu entsorgen. Wir bitten Sie auch, dass Tiere nicht auf den Möbeln, im Bett, Polstern oder anderen Möbeln sitzen, bzw. liegen. Schäden oder zusätzliche Verschmutzungen durch Tiere müssen gesondert in Rechnung gestellt werden. Nasse Hunde, müssen z.B. vor betreten des Hauses abgeputzt werden. Bitte lassen Sie Ihre Hunde auch nicht ohne Aufsicht im Haus.
• Bei sofort notwendigen Reparaturen oder z.B. Terminen mit einem Handwerker, kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter das Ferienhaus ohne Wissen des Gastet, bzw. Voranmeldung betreten muss und darf.
• Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder und tragen Sie Sorge dafür, dass auch diese sich entsprechend der Hausordnung verhalten und ihnen weder im Haus oder auf dem Grundstück etwas zustößt, bzw. Schäden durch sie entstehen. Die Eltern / Betreuer haften für ihre und/oder die zu betreuenden Kinder und durch sie verursachte Schäden. Wir übernehmen keine Haftung!
• Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann die fristlose Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden ohne Rückzahlung der bereits bezahlten Beträge.

Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung

- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände
pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.

Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung
auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen
und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu
machen. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

Fenster und Türen sind beim Verlassen des Hauses, Regen oder Sturm zu schließen, um Schäden, die z.B. durch Unwetter oder Einbruch entstehen könnten zu vermeiden.

Energie ist wertvoll. Um Energie zu sparen, bitten wir Sie die Heizungen entsprechend sparsam zu benutzen und beim Verlassen des Hauses herunter zu regeln, da noch nicht an allen Heizkörpern Thermostat-Ventile installiert sind.

Im Winter kann u.U. bei Schneefall die Einfahrt nicht sofort geräumt werden, da der Schneeräumdienst erst informiert werden muss. Für das Räumen der Treppen und das Streuen bei Glätte hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Schneeschaufeln und Streumittel sind vorhanden (ggf. beim Vermieter nachfragen).

Werterhalt: Neben dem pfleglichen Umgang der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände bitten wir das Haus nur mit sauberen Schuhen zu betreten, um außerordentliche Verschmutzungen oder Schäden der Böden zu vermeiden

Haftung

Jegliche Schadenersatzansprüche an den Vermieter sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens und max. bis zur Höhe der bezahlten Miete. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Ab 2012 gelten neue Preise und AGB´s